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Ihr Vertrauen.
Ihre Zuwendung
zahlt sich aus.
STIFTEN & SPENDEN
Mit dem Gründungskapital von 254.000 EUR wurde im Herbst 2010 von der Gemeinde Haar und vier Haarer Bürgern der Grundstock für die Bürgerstiftung Haar gelegt.
Eine große Summe, aber bei Weitem nicht genug, um unseren Stiftungszweck dauerhaft erfüllen zu können. Denn: jährlich dürfen nur die Zinsen aus dem Stiftungsvermögen neben den eingehenden Spenden verwendet werden.
Sie treffen die Entscheidung, ob Sie unsere Stiftungsziele mit einer Spende oder einer Zustiftung unterstützen möchten und in welcher Form:
- Einzelüberweisungen
- Jährliche Überweisungen
- Monatliche Überweisung per Dauerauftrag
- Wertpapiere
- Wertsachen
Es gibt viele Anlässe an die Bürgerstiftung Haar zu denken:
- wenn Sie den Wunsch verspüren, Gutes zu tun
- bei einem runden Geburtstag oder einer Erbschaft
- nach dem Lottogewinn oder wenn der Jahresbonus auf dem Konto ist
- beim Empfang der Steuerrückerstattung.
Sie können Zustiftungen und Spenden steuerlich absetzen. Die Bürgerstiftung Haar ist als gemeinnützig anerkannt.
Spendenkonten
MÜNCHNER BANK
IBAN
DE54 7019 0000 0000 0069 39
BIC
GENODEF1M01
KREISSPARKASSE MÜNCHEN-STARNBERG
IBAN
DE85 7025 0150 0022 4859 32
BIC
BYLADEM1KMS
ZUSTIFTERKONTEN
MÜNCHNER BANK
IBAN
DE98 7019 0000 0100 0069 39
BIC
GENODEF1M01
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