STIFTEN & SPENDEN

Mit dem Gründungskapital von 254.000 EUR wurde im Herbst 2010 von der Gemeinde Haar und vier Haarer Bürgern der Grundstock für die Bürgerstiftung Haar gelegt.

Eine große Summe, aber bei Weitem nicht genug, um unseren Stiftungszweck dauerhaft erfüllen zu können. Denn: jährlich dürfen nur die Zinsen aus dem Stiftungsvermögen neben den eingehenden Spenden verwendet werden.

Sie treffen die Entscheidung, ob Sie unsere Stiftungsziele mit einer Spende oder einer Zustiftung unterstützen möchten und in welcher Form:

  • Einzelüberweisungen
  • Jährliche Überweisungen
  • Monatliche Überweisung per Dauerauftrag
  • Wertpapiere
  • Wertsachen

Es gibt viele Anlässe an die Bürgerstiftung Haar zu denken:

  • wenn Sie den Wunsch verspüren, Gutes zu tun
  • bei einem runden Geburtstag oder einer Erbschaft
  • nach dem Lottogewinn oder wenn der Jahresbonus auf dem Konto ist
  • beim Empfang der Steuerrückerstattung.

Sie können Zustiftungen und Spenden steuerlich absetzen. Die Bürgerstiftung Haar ist als gemeinnützig anerkannt.

UNTERNEHMEN

Soziales Verantwortungsbewusstsein ist für die meisten Firmen und Gewerbetreibende eine Selbstverständlichkeit.

Wenn Sie sich stärker am Standort Haar einbringen möchten, laden wir Sie herzlich ein, uns näher kennenzulernen.

Sie treffen die Entscheidung, ob Sie unsere Stiftungsziele mit einer Spende oder einer Zustiftung unterstützen möchten.

Ab einer Zustiftungssumme von 1.000 EUR werden Sie Mitglied der Stifterversammlung. Sie benennen für diese Aufgabe eine Person Ihres Vertrauens aus Ihrem Unternehmen.

Für ein persönliches Gespräch steht der Vorstand gerne zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen Termin in der Geschäftsstelle:
Telefon 089 – 46002-861 oder unter 089-467037

E-Mail: juergen.partenheimer@buergerstiftunghaar.de

STIFTEN

Zustiftungen sind das Fundament unserer Stiftung.
Sie vergrößern das Stiftungsvermögen.

Mit einer Zustiftung helfen Sie uns, unseren Handlungsspielraum zu erweitern und unsere Leistungsfähigkeit zu steigern. 

Jeder Betrag ist herzlich willkommen und steigert den Gewinn für die Haarer Bürger.

Es gibt keine Untergrenze.

Ab einer Zustiftung von 1.000 EUR werden Sie Mitglied der Stifterversammlung.

Ab 50.000 EUR bestimmen Sie den Stiftungszweck.
Auch Unterstiftungen auf Ihren Namen sind möglich.

Den aktuellen Stand der Zustiftungen finden Sie hier.

Zustifter-Konto:
Münchner Bank
IBAN DE98 7019 0000 0100 0069 39
BIC GENODEF1M01
 
Ab einer Einzahlung von 100 EUR erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung. Bei kleineren Beträgen gilt die Einzahlungsquittung als Beleg fürs Finanzamt.

SPENDEN

Mit einer Spende unterstützen Sie laufende Projekte und Zuwendungen an Dritte. Die eingehenden Beträge werden in voller Höhe eingesetzt und zeitnah – dazu sind wir verpflichtet.

Wir freuen uns über jede Spende: auch viele kleine Beiträge können Großes bewirken.

Unseren aktuellen Spendenstand finden Sie hier.

SPENDENKONTEN

Münchner Bank
IBAN    DE54 7019 0000 0000 0069 39
BIC      GENODEF1M01

Kreissparkasse München-Starnberg
IBAN     DE85 7025 0150 0022 4859 32
BIC       BYLADEM1KMS

Ab einer Einzahlung von 100 EUR erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung. Bei kleineren Beträgen gilt die Einzahlungsquittung als Beleg fürs Finanzamt.

VERERBEN ODER SCHENKEN

Sie können die Bürgerstiftung Haar auch in Ihrem Testament bedenken oder mit uns einen Erbvertrag schließen. Dabei besteht die Möglichkeit, uns Geld- oder Sachwerte zu überschreiben.

Bei einer Zustiftung von mehr als 50.000 EUR haben Sie das Recht, einen konkreten Verwendungszweck im Rahmen der Stiftungsziele zu benennen. Eine von Ihnen ausgewählte und benannte Person wird Sie in der Stifterversammlung vertreten.

Auch Unterstiftungen auf Ihren Namen sind möglich.

Vorstandsvorsitzender Jürgen Partenheimer steht Ihnen mit seiner langjährigen Berufserfahrung als Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzender einer großen Genossenschaftsbank für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen Termin in der Geschäftsstelle:
Telefon 089 – 46002-861 oder unter 089-467037
E-Mail: juergen.partenheimer@buergerstiftunghaar.de

Schenken Sie uns
Ihr Vertrauen.
Ihre Zuwendung
zahlt sich aus.

Spendenkonten

MÜNCHNER BANK
IBAN

DE54 7019 0000 0000 0069 39
BIC
GENODEF1M01

KREISSPARKASSE MÜNCHEN-STARNBERG
IBAN

DE85 7025 0150 0022 4859 32
BIC
BYLADEM1KMS 

ZUSTIFTERKONTEN

MÜNCHNER BANK
IBAN

DE98 7019 0000 0100 0069 39
BIC
GENODEF1M01 

Aktuelles

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Haar hält beispielhaft zusammen

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42.000 Euro sind im Notfallfonds eingegangen.

Haar hält zusammen

Kontakt

Geschäftsstelle der Bürgerstiftung Haar
Im Poststadl 1. Stock - Zimmer 22
Münchener Straße 3
85540 Haar

Telefon
089 - 4 60 02-861
E-Mail
info@buergerstiftunghaar.de

Telefonisch sind wir erreichbar von:

Mo - Do
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Fr
09:00 - 12:00 Uhr

Persönliche Termine nach Vereinbarung.


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